Dialog-Mail, ein Anbieter für Email-Marketing-Systeme, hat im Rahmen einer Studie mit dem Titel "dialog-Mail Öffnungs-Report", tausende Mailings ausgewertet und ist dadurch zu einigen interessanten Ergebnissen über den Newsletter-Versand gekommen und gibt gleichzeitig einige wertvolle Tipps, wie man die Öffnungsraten eigener Newsletter-Mailings deutlich erhöhen kann.
Ein paar dieser sehr interessanten Erkenntnisse/Tipps habe ich mal hier herausgegriffen:
Idealer Versendezeitpunkt für Email-Newsletter
Der ideale Zeitpunkt für den Versand von Newslettern ist am Montag Abend. Ungünstigster Zeitpunkt ist der Donnerstag Nachmittag. Laut Dialog-Mail kann man durch den richtigen Versand zum richtigen Zeitpunkt die Öffnungsrate fast verdoppeln
Saison/Jahreszeit berücksichtigen
Neigt sich das Jahr zu Ende, gehen auch die Öffnungsraten deutlich runter. Im November und Dezember werden Mailings viel seltener gelesen. zu Jahresbeginn, also im Januar und Februar, werden die meisten Mailings gelesen.
Kurze Betreffzeile wählen
Dialog-Mail konnte einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Länge einer Betreffzeile und der Öffnungsrate eines Newsletters aufzeigen: Je kürzer die Betreffzeile, desto höher die Öffnungsrate.
Insgesamt gibt es noch einige weitere interessante Erkenntnisse aus der Studie zu ziehen. Hierzu empfehle ich einen Besuch direkt bei den Autoren der Studie: dialog-Mail Öffnungs-Report
WTF!? Der Spiegel berichtet, dass Oleg Teterin, der Chef einer russischen Werbeagentur sich das Emoticon ;-), als Marke hat schützen lassen. Sprich, die russische Patentbehörde hat dem guten Herr das Markenrecht am ;-) zugeteilt.
Privatleute müssen sich jetzt aber keine Sorgen machen, dass man ab sofort für die Nutzung des Zwinkersmilies bezahlen muss. Für Unternehmen wird es aber interessant: Die sollen in Zukunft Lizenzgebühren an Herrn Teterin bezahlen, wenn sie in ihren Werbemaßnahmen das ;-) Emoticon nutzen wollen. Noch besser wird es allerdings, da der liebe Herr angekündigt hat auch Ansprüche bei der Nutzung ähnlicher Emoticons, also z.B. dem "normalen" Smilie :-) geltend machen zu wollen. Die sehen ja schließlich dem ;-) zum Verwechseln ähnlich.
Naja, bleibt abzuwarten wie sich das ganze entwickelt. Ich denke mal, dass ganze wird als geschickte PR-Maßnahme enden. Wenn nicht - dann kann ich nur sagen: kranke Welt ;)
Gestern wurde die Betatest-Phase von Googles hauseigenem Browser "Google Chrome" offiziell beendet und die finale Version veröffentlicht. Wegen mangelnder Stabilität und Sicherheit, vor allem aber aufgrund der Datenschutzerklärung, war die Google-Software nach dem Beta-Start stark in die Kritik geraten. Deshalb hat Google, nach eigenen Angaben, besonders in diesen Bereichen nachgebessert.
Gespannt bin ich, ob Google sich noch lange an das Bekenntnis zur Mozilla-Foundation hält? Google hat ja jahrelang Mozilla und damit die Entwicklung von Firefox finanziell unterstützt. Nach dem ersten Chrome-Release vor rund drei Monaten hat man zwar beteuert, dies bleibe auch so, aber wäre ja nicht unbedingt ungewöhnlich, wenn auch Google irgendwann sagt: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?"
Hier kann man den Browser herunterladen: Google Chrome
Googles Android-Handy kann man ab sofort ohne Vertragsbindung kaufen, man muss sich aber zuvor als Entwickler registrieren. Zwar wird das Gerät schon seit Oktober in den USA von T-Mobile angeboten, allerdings hat dieses Gerät einen SIM- oder Netlock. Die Entwicklerversion, die wahrscheinlich auf den Namen Android Dev Phone 1 hören wird, ist hingegen SIMlock-frei.
Wer Interesse an dem Gerät hat, muss sich aber erst für 25 US-Dollar im Online-Shop Android-Marketplace registrieren. Zusammen mit dieser Registrierungsgebühr kostet das Android-Handy dann 330 US-Dollar. Eigentlich recht billig.
Einziger Haken: Es kommen noch Versandkosten hinzu und die haben es in sich: 178,90 US-Dollar - umgerechnet in etwa 138 Euro - berechnet. Macht dann also insgesamt 468 Euro. Naja...
Weihnachten steht wieder mal kurz vor der Tür, in 16 Tagen ist es wieder so weit und so langsam sollte man sich mal Gedanken über die Geschenke machen. Was aber schenkt man einem Webdesigner oder einem Programmierer, der fast den ganzen Tag vor dem Rechner sitzt? Zum Glück gibt es viele witzige Gadgets, die man direkt an den USB-Port eines Rechners anschliessen und betreiben kann. ;)
Jeder Mouse-Jockey kennt das: sobald die Temperaturen unter 20 Grad sinken, friert die Hand an der Maus fast ein. Aber zum Glück gibt es den Universal Serial Bus, kurz USB-Anschluss, der für allerlei mehr oder weniger nützliche Gadgets genutzt werden kann. Der kalten Maus-Hand kann hier eine beheizbare USB-Maus Abhilfe schaffen.
2. USB-Kaffeewärmer
Was einen auch oft ärgert ist, wenn der Kaffee oder Tee bei der Arbeit am Rechner viel zu schnell kalt wird. Um diesem Problem Herr zu werden, gibt es aber USB-Tassenwärmer! Einfach an einen freien USB-Port anschliessen, einschalten, Tasse drauf stellen und schon kann man viel länger seinen warmen Kaffee oder Tee genießen. Positiver Nebeneffekt: meist haben die USB-Tassenwärmer einen USB-Hub integriert.
3. USB-Fusswärmer
Und noch ein Gadget für die kalten Wintertage, dass gegen Unterkühlung hilft. Und ja, richtig gelesen! Es geht tatsächlich um Fusswärmer, die am Rechner angeschlossen werden.
4. USB-Kühlschrank
Da man auch im Sommer viel am Rechner sitzt und dann nach jeder Abkühlung lechzt, aber das Erfrischungsgetränk bei der Hitze schnell brühwarm wird und nur noch schal schmeckt, wäre ein kleiner Kühlschrank direkt am Schreibtisch doch sicherlich praktisch.
5. USB-Massageball
Jeder Webdesigner und jeder Büroarbeiter kennt das sicherlich. Den ganzen Tag hockt man vor dem Rechner und der Rücken schmerzt. Dann schnell den Massageball an den USB-Port anschliessen und mit dem handlichen Gerät sind Verspannungen schnell gelindert.
6. LED-Verkehrsampel
Keine Lust auf Schwätzchen mit den Kollegen?Man muss gerade konzentriert arbeiten? Mit dieser Ampel zeigt man ganz einfach an, ob man gestört werden will bzw. gestört werden darf.
7. USB-Raketenwerfer
Die Kollegen nerven mal wieder und das obwohl die Ampel auf ROT steht? Dann einfach den Rakentenwerfer an einen freien USB-Port anschließen und per Maus oder den Pfeiltasten kann der Raketenwerfer geschwenkt und die Geschosse abgefeuert werden.
8. Tarn-Schalter für PC-Programme
Um den Kopf frei zu bekommen, zockt man gerne mal eine Runde oder checkt seine privaten Emails. Auch wenn es vom Chef geduldet wird, ist es doch meist unangenehm, wenn der Chef ins Büro kommt und sieht was man macht. Mit dem Stealth-Switch, den man wie ein Fusspedal betreibt, kann man ausgewählte Anwendungen blitzschnell vom Desktop verschwinden lassen. Einfach mit dem Fuss antippen und weg ist das Programm.
9. Papier-Shredder
Keine Lust wegen jeder vertraulichen Notiz, die vernichtet werden muss, zum zentralen Papier-Shredder im Büro zu rennen? Warum auch, wenn man einen eigenen kleinen Shredder am Arbeitsplatz haben kann!
10. USB-Tachometer
Zeit ist Geld, doch wer kann am schnellsten (und dabei hoffentlich auch sauber) coden? Mit dem Tachometer findet man es schnell raus. Dieser misst die Tastaturanschläge und je schneller man tippt, desto weiter schlägt dieser logischerweise aus.
Die meisten berufstätigen Frauen in den USA verbringen mehr Zeit mit dem Rechner als mit der Familie - und das wollen sie auch.
Pro Tag verbringt eine amerikanische Frau 9,6 Stunden am PC und nur 3,6 Stunden mit ihrem Partner. Das ist das Ergebnis einer Online-Umfrage des amerikanischen Marktforschungsinstituts Harris Interactive.
Was sich im ersten Moment dramatisch anhört, liegt aber darin begründet, dass die Umfrage unter berufstätigen Frauen durchgeführt wurde, von daher ist es also nicht wirklich verwunderlich, dass eine Frau fast drei mal so viel Zeit am PC als mit ihrem Mann verbringt.
Bedenklich ist aber die Aussage der Umfrage, das nur ca. 20% der 2.600 Befragten mehr Zeit mit ihrem Partner als mit ihrem Computer verbringen wollen.
Jeden Tag hat so ein kleiner Idiot eine neue Idee, um unbedarften Nutzern einen Trojaner unterzujubeln. Das was aktuell im Postfach landet, wird aber bestimmt den ein oder anderen zum Öffnen der Mail bzw. der angehängten Datei verleiten, obwohl es sich doch langsam herumgesprochen haben müsste, dass man keine Mails von unbekannten Absendern öffnet:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre Email “info@xxx.de” wird wegen Missbrauch innerhalb der nächsten 24 Stunden gesperrt. Es sind 48 Beschwerden wegen Spamversand bei uns eingegangen. Details und moegliche Schritte zur Entsperrung finden Sie im Anhang.
Daher nochmals als kleine Warnung, es gibt ja trotzdem noch genug Menschen, die gerne auf sowas klicken: Anhang auf keinen Fall öffnen, E-Mail am besten sofort löschen! Und sich dann mal die Frage stellen, wieso sollte einen der Provider mit "sehr geehrte Damen und Herren anschreiben", wenn es tatsächlich solche Beschwerden gegeben hätte?
Ab Dezember 2008 soll der Wechsel des Hosting-Providers einer .de-Domain schneller als bisher von statten gehen. Konnte bisher der Umzug einer Domain bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen, kann man dann eine Domain sofort oder zu einem bestimmten Termin umziehen. Damit das so funktioniert, nutzt die DeNIC als zuständiger Registrar von .de-Domains dazu das AuthInfo-Verfahren.
Das aktuell noch gebräuchliche Providerwechselverfahren, auch als asynchrones Verfahren bezeichnet, schreibt für den alten sowie den neuen Provider eine Reihe von Prüfungspflichten vor, die sicherstellen sollen, dass der Auftrag für den Providerwechsel nur von einer dazu berechtigten Person angestoßen wird. Die Kommunikation zwischen den beteiligten DeNIC-Mitgliedern, also den Providern und der DeNIC erfolgt dabei über das DeNIC-Registrierungssystem. Als Reaktionszeit sind mehrere Tage vorgesehen und so kann ein Providerwechsel bis zu seinem Abschluss, schnell mal fünf Werktage benötigen.
Hintergrundinfo: Was ist der Authinfo-Code?
Der Authinfo-Code ist ein bis zu 16 stelliger Zeichencode, der verhindert, dass ein unberechtigter Dritter für eine Domain einen Providerwechsel einleiten kann.
Der AuthInfo-Code wird nach jeder Neuregistrierung einer Domain bzw. nach jedem erfolgreichen Domaintransfer neu und für jede Domain seperat generiert.
Beim neuen AuthInfo-Verfahren wird nach dem Anstoß des Providerwechsels nur noch die Übereinstimmung der im Auftrag übermittelten AuthInfo mit der bei der DeNIC hinterlegten AuthInfo überprüft. Stimmt der AuthInfo-Code überein, wird der Providerwechsel sofort ohne weitere Wartezeit durchgeführt. Besonders praktisch wird es in Zukunft dadurch, dass man den exakten Termin eines Providerwechsels im Vorraus festlegen und dann in Ruhe die Seite beim neuen Provider einrichten kann, also z.B. um Datenbanken und Email-Adressen zu verwalten.
Visibone.com bietet ein praktisches Cheat-Sheet für Webdesigner mit Absatz und Gestaltungsformatierungen aller wichtigen Fonts. Alle dargestellten Fonts werden von mindestens 50% aller gängigen Web-Browsern unterstützt und zu mindestens 75% von allen Mac- und Linux-Browsern.
Das ganze kann als GIF oder JPG zum Ausdrucken heruntergeladen werden:
Captchas, diese kleinen Bildchen mit verzerrten Buchstaben- und Ziffernfolgen, die automatisierte Spam-Einträge verhindern sollen, sind ein mehr oder notwendiges Übel. Leider können immer mehr Spam-Bots die gängigsten Captchas entziffern und so kommen immer schwerere Captchas zum Einsatz.
Über das Blog von Info-tain.de habe ich einen Beitrag über russische Captchas bei Krusenstern.ch gefunden. In Russland will man sich wohl nicht nur vor bösen Spam-Bots schützen, sondern auch Ahnungslose während der Registrierung loswerden. Anders kann man es sich nicht erklären, dass man jetzt schon Aufgaben der Höheren Mathematik mit Wurzeln und Kreisfunktionen oder Widerstände in einem Stromkreis mit Hilfe der Kirchoffschen Regeln berechnen soll.
Ich selbst habe zwar an der Uni drei Semester Höhere Mathematik und zwei Semester Elektrotechnik gehört - und die Prüfungen dazu auch recht ordentlich bestanden - aber bei Captchas dieser Art müsste ich dann doch erst noch die alten Ordner aus dem Keller kramen. ;)
Es kommt selten vor, dass man im Netz ein 600 Seiten starkes Skript mit geballtem Fachwissen zur Verfügung gestellt bekommt. Und schon gar nicht kostenlos. Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster bietet aber genau so etwas seit gut 5 Jahren an. Da sich das Skript um das Thema Internetrecht dreht und dieser Fachbereich naturgemäß ständigen Änderungen unterworfen ist, erscheint das Skriptum nun in der mittlerweile elften Ausgabe.
Prof. Dr. Thomas Hoeren, Direktor des Instituts, hat auf knapp 600 Seiten alle relevanten Rechtsprobleme abgedeckt, die bei Geschäften im Internet auftreten können. Das reicht vom Domains-Erwerb über das Immaterialgüterrecht in Bezug auf Inhalte, Onlinemarketing und Verträge bis hin zum Thema Datenschutz, Haftung und internationalen Zivilrechtsverfahren.
Jeder Website-Betreiber in Deutschland stolpert über kurz oder lang über das Thema Impressumspflicht. Das sogenannte Impressum ist eigentlich kein Impressum im presserechtlichen Sinn, sondern eine Anbieterkennzeichnung und dient vor allem dem Verbraucherschutz. Viele Betreiber fragen sich natürlich, ob man ein Impressum braucht oder welche Daten veröffentlicht werden müssen.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat hierzu einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht und will damit Website-Betreibern mehr Rechtssicherheit geben und Hilfestellung leisten, um den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) nachzukommen.
Wer sich bei der Erstellung seines Impressums am Leitfaden des BMJ orientiere, könne laut dem Ministerium das Risiko einer berechtigten Abmahnung zumindest verringern. Um das Riskio abgemahnt zu werden zu minimieren, sollte aber am besten immer eine Anbieterkennzeichnung innerhalb der Website eingefügt werden und man sollte lieber zuviele Angaben als zu wenig veröffentlichen. Insgesamt gibt der Leitfaden einen guten Überblick über alle wichtigen Angaben die erfolgen müssen, es wird aber daran erinnert, dass nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abgedeckt werden. Daher rät das BMJ im Zweifelsfalle zu einer juristischen Beratung.
Mehr Informationen zu Fragen wie "Warum überhaupt ein Impressum?" oder "Wie erstellt man die Anbieterkennzeichnung", gibt es beim Bundesjustizministerium: BMJ - Leitfaden zur Impressumspflicht
Google hat zu Ehren des eigenen 10. Geburtstages den ältesten, verfügbaren Suchindex zugänglich gemacht. Unter http://www.google.com/search2001.html kann man 1.326.920.000 indexierte Seiten (Stand: Januar 2001) durchsuchen.
Interessant zu sehen, welche eigenen Seiten man zu der Zeit schon im Index hatte, bzw. wie diese rankten. Denn Suchmaschinenoptimierung war mir damals noch völlig fremd, bzw. hatte nur damit zu tun möglichst viele Meta-Keywords unterzubringen.
Schon am Wochenende wurde die Version Nummer 3.0.0 der beliebten MySQL Datenbank Administrations-Software veröffentlicht. Damit phpMyAdmin auch läuft, muss auf dem Server PHP in der Version 5.2+, sowie eine Datenbank von MySQL in Version 5.0+ installiert sein.
Neben einigen Bugfixes, enthält Version 3.0.0 auch viele neue Features, wie z.B. Unterstützung für den mit MySQL 5.1 eingeführten Befehl "PARTITION" für die Wartung von Tabellen oder weitere Unterstützung für die Befehle EVENT und TRIGGER. Eine vollständige Liste mit allen Verbesserungen und Bugfixes findet man hier: Release Notes phpMyAdmin 3.0.0.
Wer die Software lieber gleich herunterladen will, dem kann hier geholfen werden: Download phpMyAdmin 3.0.0
Wem ist das in der Eile noch nicht passiert? Beim Absenden einer Online-Bestellung vergisst man ein automatisch gesetztes Kreuzchen zu einer Zusatzoption zu entfernen. Glück hat man, wenn es sich nur um einen Newsletter handelt. Oftmals sind es aber auch irgendwelche Zusatzabonnements oder Versicherungen, die dann ein Jahr im Vorraus zu bezahlen sind. Solche versteckten Zusatzangebote will die EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva in Zukunft verbieten lassen. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung kündigt sie an:
"Niemand soll mehr irgendwelche Abonnements oder Zusatzversicherungen abschließen, nur weil er vergessen hat, ein Kreuz zu löschen"
.
Von Seiten der EU-Kommission, soll am 8. Oktober ein Gesetzespaketvorgelegt werden, das Verbraucherrechte im Internet weiter stärken soll. So soll es nicht nur verboten werden, Kunden mit automatisch gesetzten Kreuzchen Extraangebote unterzuschieben, es sollen auch Restriktionen beim Einkauf aus dem Ausland abgebaut werden.
Es sei inakzeptabel, wenn Händler es verbieten lassen wollten, dass ihre Produkte billiger im Ausland gekauft werden könnten. In Deutschland stellt sich die Situation so dar, dass zwar 40 Prozent der Deutschen online einkaufen, davon allerdings kaufen nur sechs Prozent Waren und Dienstleistungen von ausländischen Händlern und das obwohl die gleichen Produkte im Ausland oft günstiger erhältlich sind. Viele Anbieter würden Kunden mit deutscher IP-Adresse zwangsumleiten, um Einkäufe in britischen oder französischen Online-Shops zu tätigen. Ähnliche Hürden würden beim beim Bezahlen mit einer deutschen Kreditkarte existieren. Da sich laut Kuneva viele Verbraucher - zu Recht - über diese Praxis ärgern würden, will die EU auch hier eingreifen.