Anspruch auf Internetzugang für Hartz IV Empfänger


21 09 2010
Wie Netzwelt.de berichtet, sollen Hartz-IV Empfänger nach der Reform der Hartz-IV Gesetze einen Anspruch auf einen Internetzugang bekommen. D.h. dass die Kosten für den Zugang zum Internet dann zum Existenzminimum gehören.

Nicht weiter bekannt ist allerdings bis jetzt, wie so ein Existenzminimums-Internetzugang aussehen muss, sprich welche Mindestbandbreite bezahlt wird bzw. bis zu welchen Bandbreiten der Anschluss bezahlt wird.