08
10
2008
Jeder Website-Betreiber in Deutschland stolpert über kurz oder lang über das Thema Impressumspflicht. Das sogenannte Impressum ist eigentlich kein Impressum im presserechtlichen Sinn, sondern eine Anbieterkennzeichnung und dient vor allem dem Verbraucherschutz. Viele Betreiber fragen sich natürlich, ob man ein Impressum braucht oder welche Daten veröffentlicht werden müssen.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat hierzu einen
Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht und will damit Website-Betreibern mehr Rechtssicherheit geben und Hilfestellung leisten, um den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) nachzukommen.
Wer sich bei der Erstellung seines Impressums am Leitfaden des BMJ orientiere, könne laut dem Ministerium das Risiko einer berechtigten Abmahnung zumindest verringern. Um das Riskio abgemahnt zu werden zu minimieren, sollte aber am besten immer eine Anbieterkennzeichnung innerhalb der Website eingefügt werden und man sollte lieber zuviele Angaben als zu wenig veröffentlichen. Insgesamt gibt der Leitfaden einen guten Überblick über alle wichtigen Angaben die erfolgen müssen, es wird aber daran erinnert, dass nicht alle denkbaren Fallgestaltungen abgedeckt werden. Daher rät das BMJ im Zweifelsfalle zu einer juristischen Beratung.
Mehr Informationen zu Fragen wie "Warum überhaupt ein Impressum?" oder "Wie erstellt man die Anbieterkennzeichnung", gibt es beim Bundesjustizministerium:
BMJ - Leitfaden zur Impressumspflicht
Gefunden bei
Golem.