Neue Domain-Richtlinien: Ein- und zweistellige .de-Domains ab 23.10.2009
16 10 2009
Im Sommer letzen Jahres hatte ich an dieser Stelle schon darüber spekuliert, ob es bald wieder zweistellige .de-Domains geben könnte. Anlass war damals die Klage von Volkswagen auf die Freigabe der Domain vw.de. Volkswagen sah sich durch die Denic-Richtlinien gegenüber Mitbewerbern wie BMW mit bmw.de benachteiligt. Wenn ein Internet-Nutzer bmw.de eingebe lande er schließlich wie erwartet bei BMW, gebe er hingegen vw.de ein, lande er eben im digitalen Nirwana.
Jetzt hat die Denic angekündigt, dass ab dem 23.10.2009, also ab Freitag kommender Woche neue Richtlinien für die Domain-Vergabe gelten. Unter anderem fällt die Mindestlänge von drei Zeichen endgültig weg und somit werden db.de (Bahn), ix.de (Heise-Verlag), hq.de (HQ-Gruppe) nicht mehr die einzigsten zweistelligen Domains bleiben. Ab Freitag können somit folgende Domains registriert werden:
Wie ich eben am Ende der Denic-Pressemeldung lese, hat die Einführung der neuen Richtlinien tatsächlich mit der Klage von Volkswagen zu tun:
Quelle: denic.de: Erweiterte DENIC-Richtlinien geben Spielraum für neue Domains unter der TLD .de
Siehe auch:
Blogtopf.de: Ein- und zweistellige .DE-Domains
Domainbuzz: Neue Regeln für .de Domainregistrierungen
dF Blog: DENIC erlaubt neue Domains (z.B. einstellig, zweistellig)
Jetzt hat die Denic angekündigt, dass ab dem 23.10.2009, also ab Freitag kommender Woche neue Richtlinien für die Domain-Vergabe gelten. Unter anderem fällt die Mindestlänge von drei Zeichen endgültig weg und somit werden db.de (Bahn), ix.de (Heise-Verlag), hq.de (HQ-Gruppe) nicht mehr die einzigsten zweistelligen Domains bleiben. Ab Freitag können somit folgende Domains registriert werden:
- Einstellige Domains, wie z.B. a.de, oder b.de
- Zweistellige Domains
- Reine Ziffern-Domains, wie z.b. 12345.de
- Domains die einem Kfz-kennzeichen entsprechen, also z.B. tbb.de, sha.de oder lb.de
- Domains die einer anderen Top-Level-Domain entsprechen, also z.B. com.de oder gov.de
Wie ich eben am Ende der Denic-Pressemeldung lese, hat die Einführung der neuen Richtlinien tatsächlich mit der Klage von Volkswagen zu tun:
Nachdem die DENIC eG gemäß dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 29. April 2008 verpflichtet gewesen wäre, die Second-Level-Domain „vw.de“ zuzulassen, entschied sich die in Frankfurt am Main ansässige Registrierungsstelle, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe einzureichen. Diese wurde jetzt durch BGH-Beschluss vom 29. September 2009 zurückgewiesen, so dass jetzt die Domain „vw.de“ für die Volkswagen AG registriert werden muss, solange es keine Top-Level-Domain .vw gibt. In der Zwischenzeit hat sich die DENIC eG mit weiteren internationalen Domainregistrierungsstellen ausgetauscht, die bereits 2-buchstabige Domains registrieren und hat zudem eigene technische Tests durchgeführt, um sich technisch auf die Entscheidung des BGH vorzubereiten. Nach sorgfältiger Prüfung und nach Abwägung aller Risiken hat sich die DENIC eG nun im Sinne der Internet-Community entschieden, ihre Registrierungsrichtlinien zu liberalisieren. Dieser Entscheidung stand bisher im Wege, dass sehr alte oder fehlerhaft konfigurierte Resolverversionen, deren weitere Verwendung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, bei einem bestimmten Nutzungsszenario ein fehlerhaftes Verhalten aufweisen können.
Quelle: denic.de: Erweiterte DENIC-Richtlinien geben Spielraum für neue Domains unter der TLD .de
Siehe auch:
Blogtopf.de: Ein- und zweistellige .DE-Domains
Domainbuzz: Neue Regeln für .de Domainregistrierungen
dF Blog: DENIC erlaubt neue Domains (z.B. einstellig, zweistellig)





